Anträge und Anfragen

Nachfrageorientierte Angebote an schulischer Ganztagsbetreuung

Antragsteller: Weinsheimer

Datum

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Ergebnisse des PISA-Gutachtens über die Leistungsfähigkeit deutscher Schülerinnen und Schüler haben die Diskussion um die Einrichtung von Ganztagsschulen weiter entfacht. Dabei wird die Notwendigkeit von ganztägigen Schulangeboten inzwischen kaum mehr bezweifelt.

In Bayern geht es allerdings darum, welche Form der Nachmittagsbetreuung für die Schülerinnen und Schüler die richtige ist. Die bayerische Staatsregierung plädiert vorrangig für eine außerunterrichtliche Nachmittagsbetreuung, während der bayerische Städtetag und verschiedene andere Kompetenzträger sich für die Einrichtung von ganztägigen Schulangeboten einsetzen.

Auch die überparteilich-freie Fraktion im Bamberger Stadtrat hält die bedarfs-orientierte Einrichtung von schulischen Ganztagsangeboten für unverzichtbar. Wir sehen die Gründe hierfür nicht nur in den Leistungsschwächen von Schülern, sondern auch in dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, dass in der Erziehung überforderte Familien staatliche Unterstützung erhalten. Es gilt allerdings zu prüfen, welche Modelle dem jeweiligen Bedarf und Zielsetzung am besten entsprechen.

Nach unserem Kenntnisstand gibt es in Oberfranken drei Volksschulen (in Forchheim und Mainleus) an denen mit Beginn des Schuljahrs 2001/2002 Varianten favorisierten "Nachmittagsbetreuung" eingeführt worden sind. Das bayerische Kultusministerium fördert diese Einrichtungen auch mit einem Dauer-Zuschuss.

Obgleich unsere Fraktion grundsätzlich zur Einrichtung von nachfragebestimmten Ganztagsschulen tendiert, möchten wir, dass die Vorzüge und Grenzen der von der bayerischen Staatsregierung favorisierten "Nachmittagsbetreuung" gründlich beleuchtet werden. Wir halten die Information darüber auch deshalb für unverzicht-bar, weil die Nachmittagsbetreuungsmodelle als kommunale Aufgabe gedacht sind.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, namens der überparteilich-freien Fraktion der ÜBG beantrage ich, dass in einer der nächsten Sitzungen des Schul- und Kultur-senats über Erfahrungen, Möglichkeiten und Grenzen der Nachmittagsbetreuung (wie sie sich die bayerische Staatsregierung vorstellt) berichtet wird. Insbesondere soll auf pädagogische, finanzielle und verwaltungstechnische Aspekte eingegangen werden. Dazu erkundigt sich die Verwaltung beim bayerischen Kultusministerium, beim bayerischen Städtetag und bei den Gebietskörperschaften mit entsprechenden Einrichtungen.