Anträge und Anfragen

Verschwiegenheitspflicht der Stadträte im Aufsichtsrat der Stadtwerke

Antragsteller: Dieter Weinsheimer

 

                                                                  

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Verschwiegensheitspflicht der Stadtratsmitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke

(§ 2 der Geschäftsordnung); hier Erinnerung

Mein Antrag vom 10. Juli 2004 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

vor exakt zehn Monaten habe ich in einem Antrag darum gebeten, mir Fragen zur Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder in den div. Aufsichtsräten zu beantworten. Konkret wollte ich anhand von Beispielen wissen,  in welchen Angelegenheiten ein Aufsichtsratmitglied gegenüber

a)     den Bürgern und

b)     dem Stadtrat bzw. den Stadtratsmitgliedern Auskunft geben darf.

(s. Antragstext vom 6.7.2003)

 

Den jetzt vorliegenden Brief schicke ich Ihnen aus zwei Gründen:

Zum Ersten gewinnt eine Diskussion an Virulenz, in der nach beabsichtigten oder notwendigen Einsparungen der Stadtwerke gefragt wird. Die Stadtratskollegen/innen sorgen sich insbesondere um mögliche Leistungskürzungen im Bereich des Verkehrsbetriebs oder der Bäder.  Aus der Bürgerschaft kommen Fragen nach möglichen Tariferhöhungen bei Strom, Gas und Wasser. Beide Gruppen fragen sich, in welchem Umfang die Stadtwerke den maroden Haushalt der Stadt stützen müssen.

 

Zum Zweiten, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, stelle ich mir die Frage, warum Sie meinen Antrag vom 6. Juli 2003 nicht beantwortet haben.  Ich habe bereits damals festgestellt: „Sehr problematisch wäre ein Verständnis, welches darauf hinausliefe,  letztlich nur dem Oberbürgermeister als Vorsitzender des Aufsichtsrats oder dem Geschäftsführer der Stadtwerke-GmbHs ein Auskunftsrecht gegenüber der Öffentlich-keit bzw. dem Stadtrat  einzuräumen.“

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie nochmals darum, die Antwort auf meine Anträge in dem genannten Schreiben zu geben. Ich würde es sehr bedauern, mir Rechtsauskunft an anderer Stelle holen zu müssen und dabei gleichzeitig festzustellen, dass Sie Ihrer Auskunftspflicht gegenüber einem Stadtrats- und Aufsichtsratsmitglied nicht nachkommen wollen.

 

Mit freundlichem Gruß