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| Anträge und Anfragen von Mitgliedern des Stadtrates müssen grundsätzlich an den Oberbürgermeister gestellt werden. Bei den folgenden Texten wird zwar nicht auf die Anrede- dafür aber auf die abschließende Grußformel verzichtet.
o Verschwiegenheitspflicht von Stadträten in Aufsichtsräten Antragsteller : Dieter Weinsheimer Antrag vom 05/04
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